Zum Inhalt springen

Testplicht für Schulkinder auch im Hort

Corona Test
Betrifft nur Hortkinder!
Datum:
14. Apr. 2021
Von:
Oliver Heydt

Liebe Eltern,

die Testpflicht für Schulkinder wird auf die Betreuung in den Horten ausgeweitet. Ab Montag, den 19.04.2021 tritt die Testpflicht auch in unserem Hort in Kraft.

Kinder, die Präsenzunterricht haben oder zur Notbetreuung in der Schule sind brauchen bei uns keinen weiteren Test machen.

Im Hort müssen dann nur Kinder getestet werden, die vormittags nicht in der Schule waren und zur Betreuung in den Hort kommen möchten.

Die Tests sind analog zu den Vorgaben in den Grundschulen nötig:

  • Bei einer Inzidenz im betreffenden Landkreis/in der kreisfreien Stadt bis zu 100 dürfen die Testungen, die dem Testergebnis zu Grunde liegen, höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des Betreuungstages vorgenommen worden sein.
  • Bei einer Inzidenz über 100 dürfen höchstens 24 Stunden vergangen sein.

Hierfür gibt es bei uns nun folgende Möglichkeiten:

  • Entweder es liegt ein negatives Ergebnis eines PCR oder POC-Antigentests vor (z.B. von einem Testzentrum)
  • Oder Sie führen den Selbsttest bei uns in der Kindertageseinrichtung gemeinsam mit Ihrem Kind durch
  • Oder in der Kindertageseinrichtung wird unter unserer Anleitung ein Selbsttest durchgeführt.
    (Achtung: hier entfällt die Notwendigkeit der Einwilligung durch die Eltern. Wenn Sie Ihr Kind in den Hort schicken erklären Sie sich automatisch damit einverstanden, dass Ihr Kind im Hort einen Schnelltest macht. --> Deshalb bitte mit uns Rücksprache halten!)

Wir versuchen die gleichen Tests wie in der Grundschule zu bekommen, damit die Kinder, wenn sie wieder Präsenzunterricht haben sich mit den Tests bereits auskennen und nicht noch eine neue Variante anwenden müssen.

Die neuen Regelungen setzen wir für Eltern und Kinder so verträglich wie möglich um und hoffen, dass der Aufwand etwas zur Eindämmung der Pandemie beiträgt.