Neue Änderungen beim Umgang mit Krankheitssymptomen in der KITA
Aufgrund des überarbeiteten Rahmenhygieneplans möchten wir Sie über die neu geltenden Vorschriften zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der KITA informieren.
Ihr Kind hat leichte Erkältungssymptome ohne Fieber:
- das Kind darf nach Vorlage eines negativen PCR oder eines negativen AG Schnelltest (Testzentrum oder Apotheke) in der KITA betreut werden.
Ab sofort genügt auch eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist.
Ihr Kind hat Fieber und / oder stärkere Krankheitssymptome:
- das Kind darf nur nach Vorlage eines negativen PCR oder eines negativen AG Schnelltest (Testzentrum oder Apotheke) in der KITA betreut werden.
Ein AG Selbsttest ist in diesem Fall nicht zulässig.
Zudem muss es wieder gesund sein.
Sofern nur noch leichte Symptome wie Husten und / oder Schnupfen bestehen, kann das Kind wieder in die KITA, da es ja getestet wurde.
Genauere Informationen entnehmen sie bitte dem aktualisierten Schaubild des Staatsministeriums.