Zum Inhalt springen

Ab Freitag eingeschränkter Regelbetrieb für Hortkinder

Schulkinder MNB
Ab Freitag, 21.05.21 dürfen die Horte wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln.
Datum:
20. Mai 2021
Von:
Oliver Heydt

Dies gilt dann auch in der ersten Pfingstferienwoche. Hier können die Kinder dann wie in der Ferienbuchung gebucht den Hort besuchen.

Kinder die nach den Ferien im Wechselunterricht Präsenzunterricht haben, können dann nach der Schule ganz normal zu uns in den Hort kommen.
An den Tagen an denen für Ihr Kind kein Präsenzunterricht stattfindet kann Ihr Kind trotzdem nach „Stundenplan Ende“ in den Hort kommen.

Für eine mögliche Notbetreuung am Vormittag in der Schule müssen Sie Ihr Kind dann wieder in der Schule anmelden.

Um die Betreuungslücke zwischen schulischer Notbetreuung und „Stundenplan Ende“ zu schließen können sie die Hortbetreuung wie bisher ab 11.15 Uhr zu buchen. (Einige Eltern haben dies bereits getan - für sie besteht kein Handlungsbedarf.)

Voraussetzungen für den Besuch des Hortes bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb die regelmäßige Testung mit Selbsttests und das Tragen einer MNB.

Die Testpflicht entfällt für Kinder, die nachweislich von einer Coronavirus-Infektion genesen sind.
Voraussetzungen hierfür ist der Nachweis über die Infektion und ein entsprechender PCR Test.
Die Testung muss mindestens 28 Tage nach Ende der Erkrankung erfolgt sein, darf aber höchstens sechs Monate zurückliegen.

Wie immer werden Sie von uns darüber informiert, wenn sich an der aktuell vorgeschriebenen Betreuungsform etwas ändert.