Zum Inhalt springen

Aufhebung der Beschränkungen in der Notbetreuung

Daumen hoch
Datum:
6. Mai 2021
Von:
Oliver Heydt

Ab Montag, den 10.05.21 dürfen wir wieder in die bayernweit gültige Notbetreuung laut StMAS zurückkehren.

Das bedeutet, dass kein Nachweis zur Berechtigung für die Notbetreuung mehr erbracht werden muss.

Die Stadtspitze appelliert in einem Elternbrief an alle Eltern, die Betreuung verantwortungsbewusst in Anspruch zu nehmen.