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Eingeschränkter Regelbetrieb für Hortkinder

Schulkinder
Datum:
6. Mai 2021
Von:
Oliver Heydt

Ab Montag, den 10.05.21 gibt es für Schulkinder noch eine weitere Änderung:

 

Ab einem Inzidenzwert von unter 165 dürfen die Horte wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln.

Kinder die im Wechselunterricht Präsenzunterricht haben, können dann nach der Schule ganz normal zu uns in den Hort kommen.

An den Tagen an denen für Ihr Kind kein Präsenzunterricht stattfindet kann Ihr Kind trotzdem nach „Stundenplan Ende“ in den Hort kommen.

Für eine mögliche Notbetreuung am Vormittag in der Schule müssen Sie Ihr Kind dann wieder in der Schule anmelden.

Um die Betreuungslücke zwischen schulischer Notbetreuung und „Stundenplan Ende“ zu schließen können Sie die Hortbetreuung wie bisher ab 11.15 Uhr zu buchen. (Einige Eltern haben dies bereits getan --> für sie besteht kein Handlungsbedarf.)

Voraussetzungen für den Besuch des Hortes bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb die regelmäßige Testung mit Selbsttests und das Tragen einer MNB.

In der kommenden Woche findet die Betreuung aber aufgrund der Inzidenzen vorerst im Rahmen der Notbetreuung statt.

Wir werden entsprechende Information im Falle eines Wechsels an Sie weitergeben.